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EU-Flugbestimmungen bei Billigfliegern

30. März 2009 | Von Ronald Maciak

Die AGBs und Flugbestimmungen werden den Sicherheitsauflagen und ähnlichem stetig angepasst, zur Sicherheit der Passagiere und der Crew. Was muss man also vor dem Abflug beachten und wie, muss was verpackt sein?

Flughafen flickr Jasmic

Die neuen Flugbestimmungen für Flüssigkeiten seit 2006

Seit November 2006 gelten die neuen EU-weiten Flugbestimmungen, die in allen deutschen Flughäfen zum Einsatz kommen, dabei werden allerdings die Ein- und Ausfuhrbestimmungen nicht touchiert. Diese Flugbestimmungen für das Gepäck gelten auch für die Schweiz und Norwegen.

Die neuen Flugbestimmungen betreffen zum einen die Mitnahme von Flüssigkeiten. Flüssigkeiten jedweder Art (Shampoos, Mascara, Zahnpasta etc.) dürfen in Verpackungen von maximal 100ml Füllmenge in einem 1L-Beutel mitgeführt werden. Diese Verpackungen, wie auch der Beutel müssen leicht zu öffnen und wiederverschließbar sein. Ein Volumen von maximal einem Liter ist im Handgepäck erlaubt. Der Plastikbeutel muss bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt aus dem Handgepäck entnommen werden und wird gesondert begutachtet. Behältnisse die nicht ordnungsgemäß verpackt sind, müssen bei der Sicherheitskontrolle abgegeben werden und werden vernichtet.

Für Medikamente und Spezialnahrung gelten Sonderbedingungen

Medikamente, wie etwa Herzmedikamente, die im Notfall sofort eingenommen werden müssen, dürfen im Handgepäck mitgeführt werden. Das Gleiche gilt auch für Babynahrung. Eine detaillierte Auflistung der Flüssigkeiten findet man fast immer auf der  Webseite der jeweiligen Flughäfen und bei den Informationen der Airlines. Einkäufe z.B. aus dem Duty Free dürfen mitgeführt werden, werden aber meist auch, durch das Verkaufspersonal, in speziellen Plastiktüten verpackt und versiegelt.

Weitere Flugbestimmungen für Gepäck und Handgepäck

Seit 2004 gibt es für die EU eine einheitliche Regelung welche Gegenstände im Gepäck mitgeführt werden dürfen und welche nicht. Dabei gilt ein Unterschied zwischen Handgepäck und Gepäck zur Aufgabe. Eine Liste von gefährlichen Gegenständen findet man auf der Webseite des Innenministeriums und des Verkehrsministeriums.

Beispiele für gefährliche Gegenstände  im Handgepäck sind:

•    Leichtentzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten wie Benzin, Gas, Verdünner, Alkohol über 70 Prozent, Sprengstoffe, jegliche Art von Munition
•    Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen und Gegenstände die als Waffe genutzt werden könnten, wie z.B. Nadeln, Nagelscheren oder sonstige scharfkantigen und spitzen Dinge.
•    Sportgeräte die als Waffe eingesetzt werden könnten, z.B. Harpunen, Speere, Paddel, Schläger etc.
•    Stoffe die zu einer Vergiftung, Infektion, Korrosion und Verstrahlung führen können.
Gefährliche Gegenstände bei aufgegebenem Gepäck:



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